Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins DENK-MAL am Mittwoch, den 11.11.2020, um 18:00 Uhr in der „Hasenheide“
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen: 1. Vorsitzende/r und Kassierer/in, Kassenprüfer
7. Verschiedenes
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen eine Woche vor der Versammlung beim 1. Vors., Herrn Walter Müller, Robert-Bosch-Str. 3, 74252 Massenbachhausen, schriftlich eingereicht werden.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Der Vorstand

Hygienekonzept gem. § 4 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
zur Hauptversammlung des Fördervereins DenkMal
am 11.11.2020 18:00 Uhr
in Massenbachhausen Hasenheide
Begrenzung der Personenzahl
Die Teilnehmerzahl wird auf 20 Personen begrenzt, somit kann die Abstandsregel beachtet werden Zur Vermeidung von Warteschlagen werden die Teilnehmer am Eingang abgeholt und zu ihren Plätzen begleitet. Bis der jeweilige Sitzplatz erreicht wird, muss der Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz tragen, ebenfalls beim Verlassen des Sitzungsgebäudes.

  1. Lüftung

Der Sitzungsraum wird vor der Sitzung und im Abstand von 60 Minuten durch Öffnen der Fenster für jeweils 10 Minuten belüftet.

  1. Reinigung Oberflächen

Vor der Sitzung werden Tischoberflächen desinfiziert.

  1. Entfällt
  2. Reinigung Sanitärbereich

Der Sanitärbereich wird vor der Sitzung gereinigt.

  1. Hygiene Sanitärbereich

Im Sanitärbereich werden Handdesinfektionsmittel und Papierhandtücher bereitgestellt.

  1. Entfällt
  2. Information

Die Teilnehmer werden bei Abholung an der Türe über die Hygieneregeln aufgeklärt. Im Detail werden die Teilnehmer darauf hingewiesen, dass

  • das Tragen eines Mund-Nasenschutzes bis zum Erreichen des jeweiligen Sitzplatzes vorgeschrieben ist.
  • die Teilnehmer ihre Sitzplätze nur mit Mund-Nasenschutz verlassen dürfen
  • beim Eintritt in den Versammlungsraum, beim Eintritt in den Versammlungsraum und beim Verlassen des Sanitärbereichs die Hände desinfiziert werden müssen und
  • beim Verlassen des Sitzungslokals ebenfalls ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.